Sachkundenachweise

In unserer Praxis wird die Prüfung zum Sachkundenachweis für Halter von Hunden, die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm sind gemäß Landeshundegesetz durchgeführt. Der Sachkundenachweis des Halters besteht auch wenn dieser bereits seit drei Jahren einen „größeren Hund” betreut oder erfolgreich eine Jägerprüfung absolviert hat.
Informationen und Übungsbögen zur Durchführung der Sachkundeprüfung finden Sie hier: Tierärztekammer Nordrhein
Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gemäß Landeshundegesetz ist das Veterinäramt der Stadt Köln zuständig.
Für die sogenannten 20/40 Hunde gilt ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht mit Microchip sowie muß eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden
Um die Haltung Ihres „großen Hundes” beim Ordnungsamt der Stadt Köln anzuzeigen können Sie mit diesen Link zum Download-Formular gelangen.
EC-Zahlung ist bei uns selbstverständlich möglich!
Die Leistungen in der Tierarztpraxis an den Poller Wiesen werden gemäß GOT Gebührenordnung für Tierärzte abgerechnet. Auf Ihrer detaillierten Quittung finden Sie alle Positionen dargestellt.