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Sachkundenachweise

In unserer Praxis wird die Prüfung zum Sachkundenachweis für Halter von Hunden, die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm sind gemäß Landeshundegesetz durchgeführt.

Informationen und Übungsbögen zur Durchführung der Sachkundeprüfung finden Sie hier: Tierärztekammer Nordrhein.

Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gemäß Landeshundegesetz ist das Veterinäramt der Stadt Köln zuständig.

Für die sogenannten 20/40 Hunde gilt ebenfalls eine Kenn­zeichnungs­pflicht mit Microchip sowie muß eine Haftpflicht­versicherung nachgewiesen werden.

Um die Haltung Ihres „großen Hundes” beim Ordnungsamt der Stadt Köln anzuzeigen, können Sie diesen Link zum Download-Formular nutzen.

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Die Leistungen in der Tierarztpraxis an den Poller Wiesen werden gemäß GOT Gebührenordnung für Tierärzte abgerechnet. Auf Ihrer detaillierten Quittung finden Sie alle Positionen dargestellt.