Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Liebe Tierbesitzer*innen! 

Viele von Ihnen werden es sicher schon mitbekommen haben – wir wollen aber trotzdem ein paar Worte dazu erklären:

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) dient sowohl dem Schutz der Tierhalter*innen vor überteuerten Abrechnungen, als auch der Verhinderung, dass durch einen aggressiven Preiswettbewerb die Qualität der Behandlung gefährdet wird.

(„Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz (stufenlos) vor, keine Festpreise. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren und ist außerdem z. B. in spezialisierten Kliniken in der Stadt meist höher als in einfachen Praxen auf dem Lande. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren (bis zum dreifachen) Satz. Die Kriterien sind beispielhaft im § 2 der GOT aufgeführt.“ ~ Bundestierärztekammer)

Die Tierarztkosten sind somit durch die GOT bundesgesetzlich geregelt. Die aktuell gültige Gebührenordnung stammt noch aus dem Jahr 1999.

Nun also – nach 23 Jahren – wurde die GOT im letzten Jahr komplett überarbeitet: Fehlende Leistungen wurden ergänzt, bekannte Leistungen präzisiert und die Preise wurden an die Entwicklungen der letzten Jahre angepasst. Diese Anpassung der Abrechnungspunkte berücksichtig aber nicht nur die Inflation, sondern auch das bereits seit langem deutlich gestiegene Niveau in der Tiermedizin!

Aber was heißt das für Sie als unsere Kund*innen?

Die Preise wurden in der neuen GOT 2022 aktualisiert und werden nun durchschnittlich um 20 % erhöht. Die Erhöhung der GOT tritt am 22.11.2022 in Kraft.

Aus diesem Grund empfehlen wir jedem, eine Kranken- und/oder OP-Versicherung für Ihren Liebling abzuschließen! Dadurch können Sie sich vor hohen Kosten schützen, wenn Ihr Vierbeiner einmal krank wird.

Worauf genau Sie beim Abschluss einer solchen Versicherung achten sollten, sagen wir Ihnen in einem separaten Beitrag.

Ihr Team der Tierarztpraxis an den Poller Wiesen